Familie A. hatte bei Vodafone einen Vertrag zu Festnetz, DSL und TV. Dazu wurde ihr seitens Vodafone ein Router (Fritzbox) und ein Vodafone TV Center (beides Mietgeräte) vermietet. Diese Mietzahlungen waren Bestandteil des Mietvertrages. Durch den Umzug der Familie in ein Viertel, in dem die Internet-Leistung geringer war als in dem laufenden Vertrag, wurde ihr ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt
In der Kündigungsbestätigung war auf der Rückseite der Kündigungsbestätigung dann die Rede von einem „TV Center“, welches zurückgeschickt werden müsse, allerdings gab es noch ein letztes Blatt, welches sich „Alle Daten zu Ihrem Vodafone-Anschluss“ nannte und auf dem alle Daten zum Vertrag und zur Kündigung noch einmal zusammengefasst waren. Diese Zusammenfassung endet mit dem Abschnitt „Retourenschein/ Rücksendegrund: Rückgabe Mietgerät: Schicken Sie uns bitte ihr Mietgerät FritzBox 7430 (Mietgerät) komplett mit Zubehör und diesem Retourenschein innerhalb von 14 Tagen nach dem Kündigungstermin zurück. Bekommen wir von Ihnen keine rechtzeitige und vollständige Rücklieferung, müssen Sie das Gerät bezahlen. Das Gerät gehört dann Ihnen. Die Preise für DSL- und LTE-Geräte finden Sie im InfoDok120. Für Vodafone TV finden Sie sie im InfoDok 3001.“
Da die Familie für den Empfang von TV außerdem noch eine Bridge kaufen musste, war ihr nicht mehr erinnerlich, welche Geräte, die sie zum Empfang von Internet und TV benötigte, gekauft und welche gemietet waren. Daher hielt sie sich einfach an die oben zitierte Zusammenfassung und schickte ihre Fritz!Box umgehend an die Arvato Distribution GmbH.
Der Vertrag endete am 22. Juli 2018, die Rücksendung wurde seitens Arvato bestätigt. Am 21. September 2018 erhielten die Kunden eine Mail mit einer „Festnetz-Rechnung“, in welcher 299,00 EUR in Rechnung gestellt wurden. Eilige Nachforschungen ergaben nun, dass diese für das „TV Center 1000“ berechnet wurden, welches offensichtlich auch hätte zurückgeschickt werden sollen.
Familie A. schrieb nun an den Vodafone Kundendienst, widersprach der Einzugsermächtigung wie auch der Forderung und schickte den Stein des Anstoßes, das TV Center 1000, umgehend an die Arvato GmbH zurück. An die Antwortmail hingen sie außerdem die widersprüchliche Kündigungsbestätigung von Vodafone an.
Der Kundendienst antwortete umgehend noch am Sonntagabend, ging dabei auf den Widerruf der Einzugsermächtigung gar nicht ein, ebenso wenig auf die fehlerhafte Kündigungsbestätigung, sondern wiederholte nur „Da uns die Rücksendung bislang nicht erreicht hat, ist das TV Center nun ihr Eigentum geworden.“
Aber: Ist das so?
Juristisch betrachtet handelt es sich bei dem Vertrag über das TV Center um einen Mietvertrag. Für die Bereitstellung des benötigten Gerätes wird ein Entgelt berechnet. Im Schriftverkehr mit Vodafone wird nun der Eindruck erweckt, dass der Kunde das Gerät kaufen müsse (bzw. damit automatisch gekauft habe!), wenn er es nicht zurückschicke. Abgesehen davon, dass ein Mietvertrag nicht stíllschweigend in einen Kaufvertrag umgewandelt werden kann, stellt sich die Frage, warum der Kunde ein Gerät, das er seit mehreren Jahren nutzt und für welches er eine Miete zahlt, nach dieser Zeit zum Neupreis abnehmen sollte.
Dann jedoch steigen wir wieder ins Kleingedruckte bei Vodafone ein und finden denn auch den Verweis auf das eingangs zitierte „InfoDok 3001“. Dieses 18 Seiten umfassende Dokument regelt Vertragseinzelheiten zur Geräteüberlassung TV Center. Unter Punkt 9.7 steht dort: „Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind Sie verpflichtet, das Vodafon TV Center innerhalb von 14 Tagen auf Ihre Kosten und Gefahr zurückzugeben. Anderenfalls behalten wir uns vor, von Ihnen eine Ausgleichszahlung in Höhe von 299,90 EUR für die Nichterfolgte Rückgabe des Vodafone TV Centers zu verlangen.“
Weitaus wichtiger für den Kunden ist jedoch dieser Nachsatz: „Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.“
Aha! Es handelt sich also gar nicht um einen sich an den Mietvertrag automatisch anschließenden Kaufvertrag, sondern um die Regelung eines Schadenersatzes. Ein Schaden entsteht Vodafone in der Tat, wenn das Gerät nicht zurückgegeben wird. Zu klären wäre dann, wie dieser Schaden beziffert werden kann. Es kann eigentlich nur der Wert des Gerätes zum Zeitpunkt des Vertragsendes sein – oder, im Falle, dass das Gerät doch noch, aber verspätet zurückgeschickt wird, eine Ausgleichszahlung für die über das Vertragsende hinausgehende Nutzung.
Der Marktwert eines ein halbes Jahr alten Gerätes liegt laut Ebay-Kleinanzeigen übrigens bei 25,00 EUR bis maximal 50,00 EUR.
Überraschenderweise findet man in Vodafone-Foren und auch in „Vodafone-Geschädigtengruppen“ der sozialen Medien zwar viele vergleichbare Fälle, jedoch überwiegt hier meist das laienhafte Rechtsverständnis, dass der Kunde das Versäumnis verschuldet hat und nun eben bezahlen müsse.
Wir haben den Fall übernommen und sind gespannt auf den weiteren Verlauf des Verfahrens! Man kann sich leicht vorstellen, dass nur wenige Kunden den juristischen Sachverstand und die nötige Energie haben, sich zur Wehr zu setzen. In unseren Augen liegt eine gewisse Irreführung des Verbrauchers insofern vor, als dass durch die Wortwahl („Sie haben das Gerät dann gekauft“)der Eindruck erweckt wird, dass der Mietvertrag zu einem Kaufvertrag wird und der Beweis, dass der entstandene Schaden weit geringer ist als der geforderte Neupreis des Gerätes, wider besseren Wissens dem Verbraucher zugemutet wird.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und will sich von uns helfen lassen?
P.S: Dieser Beitrag ist nun bereits fast zwei Jahre alt und mittlerweile haben wir eine Vielzahl von ähnlichen Fällen bearbeitet und bis jetzt zu 100% zum Erfolg geführt. Bisher hat Vodafone es nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen und – allerdings nach mehreren anwaltlichen Schreiben – die Forderungen fallengelassen oder die bereits erfolgten Zahlungen erstattet. Auch die Anwaltsgebühren wurden zumindest bisher von der Gegenseite übernommen, so dass unsere Kunden ohne wirtschaftlichen Schaden aus der Sache hervorgingen – nur die Nerven können wir Ihnen leider nicht ersetzen…